Fristenberechnung nach BGB: Fristen juristisch korrekt
Wie werden gesetzliche Fristen im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 186-193 BGB) berechnet? Alles über Ereignistag, Fristende und Sonn- und Feiertagsregeln.
Ob Kündigung von Mietverträgen, Einspruch gegen Behördenbescheide oder Zahlungsziele im Wirtschaftsleben: Die korrekte Berechnung von Fristen ist essenziell. Im deutschen Recht regeln die §§ 186 bis 193 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) die genaue Vorgehensweise.
Der Beginn der Frist (§ 187 BGB)
Bei einer Frist, deren Beginn durch ein bestimmtes Ereignis ausgelöst wird (beispielsweise der Zugang eines Schreibens oder der Ausspruch einer Kündigung), wird der Tag des Ereignisses selbst nicht mitgerechnet (§ 187 Abs. 1 BGB).
Beispiel: Erhalten Sie einen Bescheid an einem Montag, beginnt die Frist erst am darauffolgenden Dienstag um 0:00 Uhr zu laufen.
Das Ende der Frist (§ 188 BGB)
Eine nach Tagen bestimmte Frist endet mit dem Ablauf des letzten Tages der Frist (24:00 Uhr). Bei Wochen- oder Monatsfristen endet die Frist mit Ablauf desjenigen Tages der letzten Woche oder des letzten Monats, welcher durch seine Benennung oder seine Zahl dem Tage entspricht, in den das Ereignis fällt.
Sonn- und Feiertage (§ 193 BGB)
Fällt das Ende einer Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Erklärungs- oder Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
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