Recht & Fristen
Verjährungsfristen nach deutschem Recht: Die 3-Jahres-Regel
Wann verjähren Rechnungen und Forderungen? Die regelmäßige Verjährungsfrist nach § 195 BGB und das Jahresendprinzip nach § 199 BGB.
Dr. Thomas Weber•
Die regelmäßige Verjährungsfrist für zivilrechtliche Ansprüche beträgt gemäß § 195 BGB drei Jahre. Die Frist beginnt nach § 199 BGB mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.
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