Die Berechnung von Fristen ist im deutschen Recht klar geregelt. Dennoch kommt es im Alltag häufig zu Fehlern. Hier sind die wichtigsten Grundlagen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB):
1. Beginn der Frist (§ 187 BGB)
In den meisten Fällen beginnt eine Frist am Tag nach dem auslösenden Ereignis. Wenn Sie beispielsweise eine Kündigung am Montag erhalten, beginnt die Kündigungsfrist erst am Dienstag um 0:00 Uhr zu laufen.
2. Ende der Frist an Wochenenden (§ 193 BGB)
Fällt das errechnete Ende einer Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Erfüllungsort gesetzlichen Feiertag, so verschiebt sich das Fristende automatisch auf den nächsten Werktag.
Fazit
Unser Online-Datumsrechner berücksichtigt all diese Regeln und bundesland-spezifischen Feiertage vollautomatisch.