Kündigungsfrist Rechner Ihr kostenloser Online-Kündigungsfrist Rechner
Der Kündigungsfrist Rechner berechnet das exakte Fristende einer Kündigung nach § 622 BGB. Der Rechner berücksichtigt gestaffelte Kündigungsfristen nach Betriebszugehörigkeit, Kündigung zum 15. oder Monatsende, Probezeit-Kündigungsfristen und die Fristverschiebung nach § 193 BGB.
- ✓ Gestaffelte Fristen nach § 622 BGB
- ✓ Kündigung zum 15. oder Monatsende
- ✓ Probezeit-Kündigung: 2 Wochen
- ✓ Fristverschiebung bei Wochenende/Feiertag
Datum berechnen
Wählen Sie eine Berechnung und geben Sie Ihre Werte ein.
Das Wichtigste in Kürze
Der Kündigungsfrist Rechner berechnet das genaue Fristende einer Kündigung nach § 622 BGB. Die Grundkündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Nach 2 Jahren Betriebszugehörigkeit verlängert sich die Frist stufenweise: von 1 Monat (2 Jahre) bis 7 Monate (20 Jahre) zum Monatsende. In der Probezeit (maximal 6 Monate) beträgt die Frist 2 Wochen ohne festen Kündigungstermin.
So funktioniert der Kündigungsfrist Rechner
Der Kündigungsfrist Rechner berechnet das Fristende in 3 Schritten.
Zugangsdatum eingeben
Geben Sie das Datum ein, an dem die Kündigung dem Empfänger zugeht. Die Frist beginnt nach § 187 BGB am Tag nach dem Zugang.
Betriebszugehörigkeit wählen
Geben Sie die Dauer der Betriebszugehörigkeit ein. Der Rechner ermittelt die gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 BGB automatisch.
Fristende ablesen
Das Ergebnis zeigt das letzte Arbeitstag und den Kündigungstermin (15. oder Monatsende). § 193 BGB wird automatisch geprüft.
Zwei Berechnungswege
Der Kündigungsfrist Rechner bietet 2 Berechnungswege. Wechseln Sie mit dem Schalter zwischen beiden Modi.
Grundkündigungsfrist (§ 622 Abs. 1)
Die Grundkündigungsfrist beträgt 4 Wochen (28 Tage) zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Diese Frist gilt für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen, sofern keine längere vertragliche Frist vereinbart ist.
- ✓ 4 Wochen zum 15. oder Monatsende
- ✓ Gilt für AN und AG
- ✓ Mindestfrist nach Gesetz
Gestaffelte Fristen (§ 622 Abs. 2)
Nach 2 Jahren Betriebszugehörigkeit verlängert sich die Frist für Kündigungen durch den Arbeitgeber: 2 Jahre = 1 Monat, 5 Jahre = 2 Monate, 8 Jahre = 3 Monate, 10 Jahre = 4 Monate, 12 Jahre = 5 Monate, 15 Jahre = 6 Monate, 20 Jahre = 7 Monate – jeweils zum Monatsende.
- ✓ Ab 2 Jahren gestaffelt
- ✓ Nur für Arbeitgeber-Kündigung
- ✓ Jeweils zum Monatsende
Ein praktisches Beispiel
Ein Arbeitnehmer mit 8 Jahren Betriebszugehörigkeit kündigt am 10. Juni 2025. Wann ist der letzte Arbeitstag?
Eingabehilfe zum Kündigungsfrist Rechner
Der Kündigungsfrist Rechner benötigt 2 Eingabefelder.
Zugangsdatum der Kündigung
Das Zugangsdatum ist der Tag, an dem die Kündigung dem Empfänger zugeht (z. B. Übergabe, Briefkastenwurf, Einschreiben). Die Kündigungsfrist beginnt am Tag nach dem Zugang (§ 187 BGB). Bei Einschreiben gilt der Tag der Zustellung.
Betriebszugehörigkeit
Geben Sie die Dauer der Betriebszugehörigkeit in Jahren ein. Die gestaffelten Fristen nach § 622 Abs. 2 BGB: 0–2 Jahre = 4 Wochen, 2 Jahre = 1 Monat, 5 Jahre = 2 Monate, 8 Jahre = 3 Monate, 10 Jahre = 4 Monate, 12 Jahre = 5 Monate, 15 Jahre = 6 Monate, 20 Jahre = 7 Monate.
Anwendungsmöglichkeiten des Kündigungsfrist Rechners
Arbeitnehmer-Kündigung
Berechnen Sie den letzten Arbeitstag bei eigener Kündigung. Die Grundkündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende.
Arbeitgeber-Kündigung
Berechnen Sie die gestaffelte Kündigungsfrist nach Betriebszugehörigkeit für Arbeitgeber-Kündigungen nach § 622 Abs. 2 BGB.
Probezeit-Kündigung
In der Probezeit (max. 6 Monate) beträgt die Kündigungsfrist 2 Wochen ohne festen Kündigungstermin (§ 622 Abs. 3 BGB).
Kündigungsschutzklage prüfen
Die Frist für eine Kündigungsschutzklage beträgt 3 Wochen nach Zugang der Kündigung (§ 4 KSchG). Der Rechner berechnet die Klagefrist.
Aufhebungsvertrag planen
Berechnen Sie die reguläre Kündigungsfrist, um den Zeitvorteil eines Aufhebungsvertrags gegenüber der ordentlichen Kündigung zu ermitteln.
Mietkündigung berechnen
Mietrecht: 3 Monate Kündigungsfrist zum Monatsende (§ 573c BGB). Bei langer Mietdauer verlängert sich die Frist für den Vermieter.
📚 Quellenangaben
- BGB § 622: Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen (Grundfrist und Staffelung)
- BGB § 623: Schriftformerfordernis für Kündigungen
- KSchG § 4: Frist für Kündigungsschutzklage: 3 Wochen nach Zugang
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Die gesetzliche Grundkündigungsfrist beträgt 4 Wochen (28 Tage) zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats (§ 622 Abs. 1 BGB). In der Probezeit beträgt die Frist 2 Wochen. Nach 2 Jahren Betriebszugehörigkeit verlängert sich die Frist stufenweise bis auf 7 Monate.
Die Kündigung wird wirksam am 15. oder am letzten Tag eines Kalendermonats. Der Kündigungsfrist Rechner berechnet automatisch den nächstmöglichen Kündigungstermin. Beispiel: Kündigung am 10. Juni mit 4 Wochen Frist → Fristende am 15. Juli oder 31. Juli.
Die gestaffelten Kündigungsfristen nach § 622 Abs. 2 BGB gelten grundsätzlich nur für Kündigungen durch den Arbeitgeber. Arbeitnehmer können mit der Grundfrist von 4 Wochen zum 15. oder Monatsende kündigen, sofern der Arbeitsvertrag nichts anderes regelt.
In der Probezeit (maximal 6 Monate nach § 622 Abs. 3 BGB) beträgt die Kündigungsfrist 2 Wochen (14 Kalendertage). Die Kündigung ist zu jedem Tag möglich, nicht nur zum 15. oder Monatsende. Nach Ablauf der Probezeit gilt die reguläre Kündigungsfrist.