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Kündigungsfrist berechnen

Kündigungsfrist Rechner Ihr kostenloser Online-Kündigungsfrist Rechner

Der Kündigungsfrist Rechner berechnet das exakte Fristende einer Kündigung nach § 622 BGB. Der Rechner berücksichtigt gestaffelte Kündigungsfristen nach Betriebszugehörigkeit, Kündigung zum 15. oder Monatsende, Probezeit-Kündigungsfristen und die Fristverschiebung nach § 193 BGB.

  • Gestaffelte Fristen nach § 622 BGB
  • Kündigung zum 15. oder Monatsende
  • Probezeit-Kündigung: 2 Wochen
  • Fristverschiebung bei Wochenende/Feiertag

Datum berechnen

Wählen Sie eine Berechnung und geben Sie Ihre Werte ein.

Das Wichtigste in Kürze

⚖️
0
Wochen beträgt die gesetzliche Grundkündigungsfrist zum 15. oder Monatsende (§ 622 Abs. 1 BGB)
📋
0
Staffelungen der Kündigungsfrist nach Betriebszugehörigkeit (§ 622 Abs. 2 BGB)
0
Wochen beträgt die Kündigungsfrist in der Probezeit (§ 622 Abs. 3 BGB)
📅
0
Monate beträgt die längste gesetzliche Kündigungsfrist (bei 20+ Jahren Betriebszugehörigkeit)

Der Kündigungsfrist Rechner berechnet das genaue Fristende einer Kündigung nach § 622 BGB. Die Grundkündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Nach 2 Jahren Betriebszugehörigkeit verlängert sich die Frist stufenweise: von 1 Monat (2 Jahre) bis 7 Monate (20 Jahre) zum Monatsende. In der Probezeit (maximal 6 Monate) beträgt die Frist 2 Wochen ohne festen Kündigungstermin.

So funktioniert der Kündigungsfrist Rechner

Der Kündigungsfrist Rechner berechnet das Fristende in 3 Schritten.

1
📅

Zugangsdatum eingeben

Geben Sie das Datum ein, an dem die Kündigung dem Empfänger zugeht. Die Frist beginnt nach § 187 BGB am Tag nach dem Zugang.

2
📋

Betriebszugehörigkeit wählen

Geben Sie die Dauer der Betriebszugehörigkeit ein. Der Rechner ermittelt die gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 BGB automatisch.

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Fristende ablesen

Das Ergebnis zeigt das letzte Arbeitstag und den Kündigungstermin (15. oder Monatsende). § 193 BGB wird automatisch geprüft.

Zwei Berechnungswege

Der Kündigungsfrist Rechner bietet 2 Berechnungswege. Wechseln Sie mit dem Schalter zwischen beiden Modi.

Grundkündigungsfrist (§ 622 Abs. 1)

Die Grundkündigungsfrist beträgt 4 Wochen (28 Tage) zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Diese Frist gilt für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen, sofern keine längere vertragliche Frist vereinbart ist.

  • 4 Wochen zum 15. oder Monatsende
  • Gilt für AN und AG
  • Mindestfrist nach Gesetz

Gestaffelte Fristen (§ 622 Abs. 2)

Nach 2 Jahren Betriebszugehörigkeit verlängert sich die Frist für Kündigungen durch den Arbeitgeber: 2 Jahre = 1 Monat, 5 Jahre = 2 Monate, 8 Jahre = 3 Monate, 10 Jahre = 4 Monate, 12 Jahre = 5 Monate, 15 Jahre = 6 Monate, 20 Jahre = 7 Monate – jeweils zum Monatsende.

  • Ab 2 Jahren gestaffelt
  • Nur für Arbeitgeber-Kündigung
  • Jeweils zum Monatsende

Ein praktisches Beispiel

Ein Arbeitnehmer mit 8 Jahren Betriebszugehörigkeit kündigt am 10. Juni 2025. Wann ist der letzte Arbeitstag?

Start
10.06.2025 Dienstag
3 Monate
zum Monatsende
Ziel
30.09.2025 Dienstag · KW 40
3 Mon.
Kündigungsfrist
30.09.
Monatsende
Di
Werktag ✓
112
Kalendertage

Eingabehilfe zum Kündigungsfrist Rechner

Der Kündigungsfrist Rechner benötigt 2 Eingabefelder.

Zugangsdatum der Kündigung

Das Zugangsdatum ist der Tag, an dem die Kündigung dem Empfänger zugeht (z. B. Übergabe, Briefkastenwurf, Einschreiben). Die Kündigungsfrist beginnt am Tag nach dem Zugang (§ 187 BGB). Bei Einschreiben gilt der Tag der Zustellung.

💡 Tipp: Eine Kündigung per E-Mail ist in Deutschland grundsätzlich nicht formwirksam (§ 623 BGB). Die Kündigung bedarf der Schriftform.
📅
Zugang
10.06.2025

Betriebszugehörigkeit

Geben Sie die Dauer der Betriebszugehörigkeit in Jahren ein. Die gestaffelten Fristen nach § 622 Abs. 2 BGB: 0–2 Jahre = 4 Wochen, 2 Jahre = 1 Monat, 5 Jahre = 2 Monate, 8 Jahre = 3 Monate, 10 Jahre = 4 Monate, 12 Jahre = 5 Monate, 15 Jahre = 6 Monate, 20 Jahre = 7 Monate.

📋
Dauer
8 Jahre

Anwendungsmöglichkeiten des Kündigungsfrist Rechners

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Arbeitnehmer-Kündigung

Berechnen Sie den letzten Arbeitstag bei eigener Kündigung. Die Grundkündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende.

⚖️

Arbeitgeber-Kündigung

Berechnen Sie die gestaffelte Kündigungsfrist nach Betriebszugehörigkeit für Arbeitgeber-Kündigungen nach § 622 Abs. 2 BGB.

Probezeit-Kündigung

In der Probezeit (max. 6 Monate) beträgt die Kündigungsfrist 2 Wochen ohne festen Kündigungstermin (§ 622 Abs. 3 BGB).

📊

Kündigungsschutzklage prüfen

Die Frist für eine Kündigungsschutzklage beträgt 3 Wochen nach Zugang der Kündigung (§ 4 KSchG). Der Rechner berechnet die Klagefrist.

📝

Aufhebungsvertrag planen

Berechnen Sie die reguläre Kündigungsfrist, um den Zeitvorteil eines Aufhebungsvertrags gegenüber der ordentlichen Kündigung zu ermitteln.

🏠

Mietkündigung berechnen

Mietrecht: 3 Monate Kündigungsfrist zum Monatsende (§ 573c BGB). Bei langer Mietdauer verlängert sich die Frist für den Vermieter.

📚 Quellenangaben

  • BGB § 622: Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen (Grundfrist und Staffelung)
  • BGB § 623: Schriftformerfordernis für Kündigungen
  • KSchG § 4: Frist für Kündigungsschutzklage: 3 Wochen nach Zugang

Noch Fragen? Wir sind gerne für Sie da.

Haben Sie Fragen zum Kündigungsfrist Rechner oder Verbesserungsvorschläge? Kontaktieren Sie uns.

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FAQ zum Kündigungsfrist Rechner

Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Kündigungsfrist Rechner.

Die gesetzliche Grundkündigungsfrist beträgt 4 Wochen (28 Tage) zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats (§ 622 Abs. 1 BGB). In der Probezeit beträgt die Frist 2 Wochen. Nach 2 Jahren Betriebszugehörigkeit verlängert sich die Frist stufenweise bis auf 7 Monate.

Die Kündigung wird wirksam am 15. oder am letzten Tag eines Kalendermonats. Der Kündigungsfrist Rechner berechnet automatisch den nächstmöglichen Kündigungstermin. Beispiel: Kündigung am 10. Juni mit 4 Wochen Frist → Fristende am 15. Juli oder 31. Juli.

Die gestaffelten Kündigungsfristen nach § 622 Abs. 2 BGB gelten grundsätzlich nur für Kündigungen durch den Arbeitgeber. Arbeitnehmer können mit der Grundfrist von 4 Wochen zum 15. oder Monatsende kündigen, sofern der Arbeitsvertrag nichts anderes regelt.

In der Probezeit (maximal 6 Monate nach § 622 Abs. 3 BGB) beträgt die Kündigungsfrist 2 Wochen (14 Kalendertage). Die Kündigung ist zu jedem Tag möglich, nicht nur zum 15. oder Monatsende. Nach Ablauf der Probezeit gilt die reguläre Kündigungsfrist.