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Fristen rechtssicher berechnen

Fristenrechner Ihr kostenloser Online-Fristenrechner

Der Fristenrechner berechnet rechtliche Fristen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Der Rechner berücksichtigt die Ereignisfrist nach § 187 BGB, die Fristverschiebung nach § 193 BGB (Samstag, Sonntag, Feiertag) und alle gesetzlichen Feiertage in Deutschland.

  • Fristberechnung nach BGB §§ 187–193
  • Fristverschiebung bei Wochenende und Feiertag
  • Kündigungs-, Widerrufs- und Einspruchsfristen
  • Gesetzliche Feiertage nach Bundesland

Datum berechnen

Wählen Sie eine Berechnung und geben Sie Ihre Werte ein.

Das Wichtigste in Kürze

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BGB-Paragraphen (§§ 186–193) regeln die Fristberechnung in Deutschland
📋
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Prüfschritte: Fristbeginn (§ 187), Fristlauf, Fristende (§ 188/§ 193)
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Bundesländer mit regionalen Feiertagen für die Fristverschiebung
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Kostenlos und ohne Registrierung – sofortige Fristberechnung

Der Fristenrechner berechnet rechtliche Fristen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in Deutschland. Der Rechner wendet § 187 BGB (Fristbeginn: der Tag nach dem Ereignis) und § 193 BGB (Fristverschiebung: Fristende fällt nicht auf Samstag, Sonntag oder Feiertag) automatisch an. Der Fristenrechner eignet sich für Kündigungsfristen, Widerrufsfristen, Einspruchsfristen und Verjährungsfristen.

So funktioniert der Fristenrechner

Der Fristenrechner berechnet das Fristende in 3 Schritten nach BGB. Geben Sie das Ereignisdatum und die Fristdauer ein.

1
📅

Ereignisdatum eingeben

Geben Sie das Datum des fristauslösenden Ereignisses ein (z. B. Zugang der Kündigung). Die Frist beginnt nach § 187 BGB am Tag nach dem Ereignis.

2

Fristdauer eingeben

Geben Sie die Fristdauer in Tagen, Wochen oder Monaten ein. Typische Fristen: 14 Tage (Widerruf), 4 Wochen (Kündigung), 1 Monat (Einspruch).

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Fristende ablesen

Der Rechner zeigt das Fristende. Fällt das Fristende auf Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt § 193 BGB das Fristende auf den nächsten Werktag.

Zwei Berechnungswege

Der Fristenrechner bietet 2 Berechnungswege. Wechseln Sie mit dem Schalter zwischen beiden Modi.

Ereignisfrist nach § 187 BGB

Bei Ereignisfristen beginnt die Frist am Tag nach dem fristauslösenden Ereignis. Der Tag des Ereignisses selbst wird nicht mitgezählt. Diese Regel gilt für Kündigungsfristen, Widerrufsfristen und Einspruchsfristen in Deutschland.

  • Fristbeginn: Tag nach dem Ereignis
  • Ereignistag wird nicht mitgezählt
  • Gilt für Kündigungs- und Widerrufsfristen

Fristverschiebung nach § 193 BGB

Fällt das berechnete Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, verschiebt sich das Fristende auf den nächsten Werktag (Montag bis Freitag). Diese Verlängerung gilt automatisch und schützt den Fristgebundenen.

  • Fristende nicht am Samstag oder Sonntag
  • Fristende nicht an Feiertagen
  • Verschiebung auf nächsten Werktag

Ein praktisches Beispiel

Eine Kündigung geht am 10. Mai 2025 (Samstag) zu. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Monatsende. Wann endet die Frist?

Start
10.05.2025 Samstag
4 Wochen
zum Monatsende
Ziel
30.06.2025 Montag · KW 27
51
Kalendertage
30.06.
Fristende
Mo
Werktag ✓
§ 193
Keine Verschiebung

Eingabehilfe zum Fristenrechner

Der Fristenrechner benötigt 3 Eingaben für die BGB-konforme Fristberechnung.

Ereignisdatum (Fristauslöser)

Das Ereignisdatum ist der Tag des fristauslösenden Ereignisses – z. B. Zugang einer Kündigung, Warenlieferung (für Widerruf) oder Zustellung eines Steuerbescheids. Nach § 187 Abs. 1 BGB beginnt die Frist am Tag nach diesem Ereignis.

💡 Tipp: Der Tag des Ereignisses selbst zählt nicht zur Frist.
📅
Ereignis
10.05.2025

Fristdauer

Geben Sie die Fristdauer in Tagen, Wochen oder Monaten ein. Typische Fristen in Deutschland: 14 Tage (Widerruf), 4 Wochen (Kündigung Probezeit), 1 Monat (Einspruch Steuerbescheid), 3 Jahre (Verjährung).

Dauer
4 Wochen

Bundesland für Fristverschiebung

Wählen Sie Ihr Bundesland für die Fristverschiebung nach § 193 BGB. Fällt das Fristende auf einen regionalen Feiertag, verschiebt sich das Fristende auf den nächsten Werktag.

🏛️
Feiertage
Bayern

Anwendungsmöglichkeiten des Fristenrechners

📋

Kündigungsfrist berechnen

Berechnen Sie das genaue Fristende einer Kündigung. Der Fristenrechner berücksichtigt die Regeln für Kündigung zum 15. oder zum Monatsende nach § 622 BGB.

🛒

Widerrufsfrist berechnen

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Warenerhalt (§ 355 BGB). Der Fristenrechner berechnet das exakte Fristende inklusive § 193 BGB Verschiebung.

📊

Einspruchsfrist Steuerbescheid

Der Einspruch gegen einen Steuerbescheid muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Finanzamt eingehen. Der Fristenrechner berechnet das Fristende.

⚖️

Verjährungsfristen prüfen

Regelmäßige Verjährungsfrist: 3 Jahre zum Jahresende (§ 195 BGB). Der Fristenrechner berechnet, wann Ansprüche verjähren.

🏠

Mietrecht-Fristen

Berechnen Sie Fristen im Mietrecht: Mieterhöhung (3 Monate), Eigenbedarfskündigung (3–9 Monate je nach Mietdauer), Nebenkostenabrechnung (12 Monate).

💼

Arbeitsrechtliche Fristen

Kündigungsschutzklage: 3 Wochen nach Zugang (§ 4 KSchG). Der Fristenrechner berechnet die Klagefrist taggenau.

📚 Quellenangaben

  • BGB §§ 186–193: Bürgerliches Gesetzbuch – Vorschriften zur Fristberechnung in Deutschland
  • BGB § 622: Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
  • BGB § 355: Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen (14 Tage)

Noch Fragen? Wir sind gerne für Sie da.

Haben Sie Fragen zum Fristenrechner oder Verbesserungsvorschläge? Kontaktieren Sie uns.

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FAQ zum Fristenrechner

Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Fristenrechner.

Die Fristberechnung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) folgt 3 Schritten: 1. Fristbeginn nach § 187 BGB (Tag nach dem Ereignis). 2. Fristlauf (die angegebene Anzahl Tage, Wochen oder Monate). 3. Prüfung des Fristendes nach § 193 BGB (Verschiebung auf Werktag bei Sa/So/Feiertag).

Fällt das Fristende auf einen Sonntag, verschiebt sich das Fristende nach § 193 BGB auf den nächsten Werktag (Montag). Diese Verschiebung gilt auch für Samstage und gesetzliche Feiertage. Die Frist verlängert sich dadurch automatisch.

Nein, bei Ereignisfristen nach § 187 Abs. 1 BGB wird der Tag des fristauslösenden Ereignisses nicht mitgezählt. Die Frist beginnt am folgenden Tag. Beispiel: Kündigung geht am 10. Mai zu – die Frist beginnt am 11. Mai.

Häufige Fristen in Deutschland: 14 Tage (Widerruf Verbraucherkauf), 3 Wochen (Kündigungsschutzklage), 4 Wochen (Kündigung in der Probezeit), 1 Monat (Einspruch Steuerbescheid), 6 Monate (Probezeit maximal), 3 Jahre (regelmäßige Verjährung).