Fristen & Termine

Geben Sie ein Startdatum und eine Fristdauer ein, und Sie sehen sofort das rechnerische Fristende. Der Rechner arbeitet mit Kalenderdaten und berücksichtigt Monatslängen, Schaltjahre und Jahreswechsel.

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Kurzantwort

Die Rechnung lautet: Fristbeginn + Fristdauer = Fristende.

Beispiel: Ab dem 10.03.2026 endet eine Frist von 30 Tagen am 09.04.2026.

Wichtig vorab: Das ist eine Kalenderrechnung. Ob dieses Datum in Ihrem konkreten Fall rechtlich maßgeblich ist, klären Sie im Abschnitt weiter unten.

Fristbeginn, Fristdauer und Fristende

Diese drei Begriffe werden oft durcheinandergebracht.

  • Fristbeginn ist der Tag, ab dem gerechnet wird, etwa der Zugang eines Schreibens oder ein Vertragsdatum.
  • Fristdauer ist die Länge der Frist, angegeben in Tagen, Wochen, Monaten oder Jahren.
  • Fristende ist der letzte Tag der Frist. Danach spricht man vom Fristablauf.

Eine Frist ist übrigens ein Zeitraum, ein Termin dagegen ein einzelner Zeitpunkt. „14 Tage Widerrufsfrist" ist eine Frist, „Abgabe am 15. April" ein Termin.

Welche Eingaben der Rechner braucht

  • Startdatum: der Fristbeginn. Prüfen Sie hier genau, welches Ereignis die Frist auslöst.
  • Fristdauer: die Anzahl der Einheiten, etwa 14, 30 oder 3.
  • Einheit: Tage, Wochen, Monate oder Jahre. Die Wahl verändert das Ergebnis erheblich.
  • Richtung: vorwärts für das Fristende, rückwärts für den spätesten Startzeitpunkt.

Fristen in Tagen berechnen

Tage sind die exakteste Einheit, weil jeder Kalendertag gleich zählt.

Alle Beispiele gehen vom Startdatum 10.03.2026 aus.

FristdauerFristende
7 Tage17.03.2026
14 Tage24.03.2026
30 Tage09.04.2026
60 Tage09.05.2026
90 Tage08.06.2026

Gezählt werden Kalendertage, also einschließlich Samstag, Sonntag und Feiertagen.

Fristen in Wochen berechnen

Eine Woche entspricht immer sieben Tagen, unabhängig vom Monat.

Ab dem 10.03.2026 endet eine Frist von 2 Wochen am 24.03.2026, eine von 4 Wochen am 07.04.2026.

Praktischer Nebeneffekt: Das Fristende fällt immer auf denselben Wochentag wie der Fristbeginn.

Fristen in Monaten berechnen

Monate werden kalendarisch gezählt, nicht über eine feste Tagesanzahl.

Ab dem 10.03.2026 endet eine Frist von 3 Monaten am 10.06.2026, eine von 6 Monaten am 10.09.2026.

Der Unterschied zur Tagesrechnung ist real: 30 Tage ab dem 10.03.2026 enden am 09.04.2026, ein Monat dagegen am 10.04.2026.

Prüfen Sie deshalb immer, ob in Ihrem Schreiben von „30 Tagen" oder von „einem Monat" die Rede ist.

Fristen in Jahren berechnen

Jahre funktionieren wie Monate, nur in Zwölferschritten von Datum zu Datum.

Ab dem 10.03.2026 endet eine Zweijahresfrist am 10.03.2028, unabhängig davon, ob ein Schaltjahr dazwischenliegt.

Zählt der Starttag mit?

Das ist die häufigste Ursache für Ergebnisse, die um einen Tag abweichen.

Bei der exklusiven Zählung gilt der Fristbeginn als Tag 0, gezählt wird ab dem Folgetag.

Bei der inklusiven Zählung ist der Fristbeginn bereits der erste Tag, das Fristende liegt dann einen Tag früher.

Frist ab 10.03.2026ExklusivInklusiv
14 Tage24.03.202623.03.2026
30 Tage09.04.202608.04.2026

Für Fristen ist die exklusive Zählung die verbreitetere Variante. Entscheidend ist aber, was in Ihrem Vertrag oder Schreiben steht.

Kalendertage, Arbeitstage und Werktage

Die drei Begriffe bedeuten nicht dasselbe, und die Wahl verändert das Fristende deutlich.

  • Kalendertage umfassen jeden Tag, auch Wochenenden und Feiertage.
  • Arbeitstage sind im üblichen Sprachgebrauch Montag bis Freitag ohne Feiertage.
  • Werktage werden in vielen Zusammenhängen weiter gefasst und schließen den Samstag ein.

Als grobe Orientierung entsprechen 10 Arbeitstage etwa 14 Kalendertagen und 20 Arbeitstage rund vier Wochen.

Steht in Ihrem Dokument „Werktage", lohnt die Rückfrage, ob der Samstag mitzählt. Die Antwort verschiebt das Ergebnis.

Wochenenden und Feiertage

Bei einer Frist in Kalendertagen ändern Wochenenden und Feiertage nichts an der Rechnung. Sie zählen ganz normal mit.

Relevant werden sie in zwei Fällen: wenn die Frist ausdrücklich in Arbeitstagen läuft, und wenn das berechnete Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt.

Für den zweiten Fall gibt es in verschiedenen Regelungsbereichen Sonderbestimmungen. Ob eine solche Verschiebung in Ihrem Fall greift, hängt vom konkreten Regelwerk ab.

Beachten Sie zusätzlich, dass mehrere gesetzliche Feiertage in Deutschland nur regional gelten und sich je nach Bundesland unterscheiden.

Fristen rückwärts berechnen

Oft kennen Sie das Fristende und suchen den spätesten Zeitpunkt, an dem Sie starten müssen.

Beispiel: Die Abgabe ist am 15.04.2026, die Vorlaufzeit beträgt 14 Tage. Der späteste Start ist der 01.04.2026.

Bei Monaten gilt dasselbe rückwärts: Drei Monate vor dem 30.04.2026 liegt der 30.01.2026.

Diese Rückwärtsrechnung ist der Standardfall bei Kündigungen, Einreichungen und Vorlaufzeiten.

Monatswechsel, Jahreswechsel und das Monatsende

Über Monats- und Jahresgrenzen rechnet der Rechner durchgehend weiter.

Beispiel: 30 Tage ab dem 20.12.2025 enden am 19.01.2026, das neue Jahr wird automatisch berücksichtigt.

Ein Sonderfall entsteht bei Monatsfristen ab dem Monatsende. Enthält der Zielmonat den Starttag nicht, rückt das Ergebnis auf dessen letzten Tag.

Der 31.01.2026 plus ein Monat ergibt deshalb den 28.02.2026.

Prüfen Sie bei Fristen am Monatsende besonders genau, welche Auslegung in Ihrem Fall gilt. Hier gehen Kalenderrechnung und vertragliche oder rechtliche Auslegung am ehesten auseinander.

Schaltjahre

Ein Schaltjahr hat 366 Tage, weil der Februar einen 29. Tag bekommt. 2024 und 2028 sind Schaltjahre, 2026 und 2027 nicht.

Für Tagesfristen zählt der 29. Februar ganz normal mit.

Bei Monatsfristen wird er zum Sonderfall: Der 31.01.2024 plus ein Monat ergibt den 29.02.2024, dieselbe Rechnung 2026 dagegen den 28.02.2026.

Allgemeine Datumsrechnung und rechtlich definierte Fristen

Dieser Punkt ist wichtiger als jede Rechenformel oben.

Es lohnt sich, vier Ebenen zu unterscheiden.

  • Eigene Planung: Sie legen die Regeln selbst fest, der Rechner liefert genau das gewünschte Ergebnis.
  • Organisatorische Fristen: Interne Vorgaben oder Absprachen, bei denen die Zählweise intern geklärt werden sollte.
  • Vertragliche Fristen: Hier entscheidet der Vertragstext, etwa ob in Tagen, Werktagen oder Monaten gerechnet wird.
  • Gesetzlich definierte Fristen: Hier gelten eigene Berechnungsregeln, die vom reinen Kalenderrechnen abweichen können. Das deutsche Zivilrecht enthält dafür allgemeine Vorschriften zur Fristberechnung, und je nach Rechtsgebiet können zusätzlich Sonderregeln greifen.

Dieser Rechner führt eine Kalenderrechnung durch. Er prüft nicht, welche Regeln in Ihrem Fall anzuwenden sind.

Nutzen Sie das Ergebnis deshalb als Orientierung und zur Planung. Bei rechtlich bedeutsamen Fristen lassen Sie das Datum gegen die maßgebliche Vorschrift oder durch eine rechtskundige Person prüfen. Diese Seite ist keine Rechtsberatung.

Häufige Fehler bei Fristberechnungen

  • Tage und Monate gleichsetzen. 30 Tage und ein Monat führen fast nie zum selben Datum.
  • Die Zählweise offenlassen. Zählt der Starttag mit oder nicht?
  • Kalendertage und Arbeitstage verwechseln. Bei zehn Tagen sind das schnell vier Tage Unterschied.
  • Das Monatsende übersehen. Bei Fristen ab dem 29., 30. oder 31. greift eine Sonderregel.
  • Annehmen, alle Feiertage gelten bundesweit. Mehrere gelten nur in bestimmten Bundesländern.
  • Den falschen Fristbeginn wählen. Oft ist nicht das Datum des Schreibens maßgeblich, sondern dessen Zugang.
  • Das Rechnerergebnis für rechtlich gesichert halten. Es ist eine Kalenderrechnung, keine Rechtsprüfung.

Typische Anwendungsfälle

  • Zahlungsziele und Rechnungsfristen mit Angaben wie „zahlbar innerhalb von 14 Tagen".
  • Rückgabe- und Widerrufszeiträume im Handel.
  • Kündigungs- und Vertragsfristen sowie deren Rückwärtsplanung.
  • Projektdeadlines, Abgabetermine und Meilensteine.
  • Bewerbungsschlüsse, Einreichungen und Anmeldefristen.
  • Garantie-, Gewährleistungs- und Wartungszeiträume.

Fazit

Ein Fristende ist schnell berechnet, sobald drei Punkte feststehen.

Welche Einheit gilt, zählt der Starttag mit, und sind Kalendertage oder Arbeitstage gemeint?

Der Rechner oben liefert das Datum zuverlässig. Bei rechtlich bedeutsamen Fristen sollte es zusätzlich gegen die maßgebliche Regelung geprüft werden.

Häufig gestellte Fragen

Wie berechnet man eine Frist?

Fristbeginn plus Fristdauer ergibt das Fristende, die Einheit entscheidet über die Rechenweise.

Wie berechne ich das Fristende?

Startdatum und Dauer oben eingeben, das Ergebnis erscheint sofort.

Zählt der Starttag bei einer Frist mit?

Meist nicht, maßgeblich ist aber die Formulierung in Ihrem Vertrag oder Schreiben.

Was ist der Unterschied zwischen Frist und Termin?

Eine Frist ist ein Zeitraum, ein Termin ein einzelner Zeitpunkt.

Zählen Wochenenden bei einer Frist mit?

Bei Kalendertagen ja, bei Fristen in Arbeitstagen nicht.

Werden Feiertage berücksichtigt?

Bei Kalendertagen nicht, bei Arbeitstagsfristen schon, wobei regionale Unterschiede gelten.

Wie berechne ich eine Frist von 14 Tagen?

14 Tage ab dem Startdatum addieren, ab dem 10.03.2026 endet sie am 24.03.2026.

Wie berechne ich eine Frist von einem Monat?

Kalendarisch zum gleichen Tag im Folgemonat, außer dieser Tag existiert dort nicht.

Kann ich eine Frist rückwärts berechnen?

Ja, stellen Sie im Rechner die Richtung auf rückwärts um.

Ist das Ergebnis rechtlich verbindlich?

Nein, es ist eine Kalenderrechnung und ersetzt keine Prüfung der geltenden Regeln.

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