Rentenbeginn

Tragen Sie Ihr Geburtsdatum ein, und Sie sehen Ihre Regelaltersgrenze sowie den frühestmöglichen Rentenbeginn als konkretes Datum.

Der Rechner ermittelt Kalenderdaten. Ob Sie die Voraussetzungen einer bestimmten Altersrente erfüllen, klärt verbindlich nur die Deutsche Rentenversicherung.

Berechnungsergebnisse Ihres Rentenbeginns

Regelaltersrente (Abschlagsfrei)01.04.2032Regelaltersgrenze: 67 Jahre
Frühestmöglicher Rentenbeginn01.04.2028Mit 63 Jahren (Abschlag: 14,4 %)
Altersgrenze erreicht am15.03.2032Rente ab 1. des Folgemonats
Abschlagsfreie Altersrente01.04.2032Regelaltersrente (0 % Abschlag)
Empfohlener Rentenantragca. Januar 20323 Monate vor Rentenbeginn

Kurzantwort

Ihr Rentenbeginn hängt von zwei Dingen ab: Ihrem Geburtsdatum und der Rentenart, die für Sie infrage kommt.

Die Regelaltersgrenze steigt seit 2012 schrittweise von 65 auf 67 Jahre. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 gilt einheitlich 67, für die Jahrgänge 1947 bis 1963 erfolgt die Anhebung stufenweise.

Die Rente beginnt dann in aller Regel am Ersten des Folgemonats, nicht am Geburtstag selbst.

Beispiel: Geburt am 15.03.1965, Regelaltersgrenze 67. Die Altersgrenze ist am 15.03.2032 erreicht, die Rente beginnt am 01.04.2032.

Welche Eingaben der Rechner braucht

  • Geburtsdatum: entscheidend ist der genaue Tag, nicht nur das Jahr. Daraus ergibt sich der Monat des Rentenbeginns.
  • Versicherungsjahre: 5 Jahre sind die allgemeine Wartezeit für die Regelaltersrente, 35 und 45 Jahre eröffnen zusätzliche Rentenarten.
  • Schwerbehinderung: ab einem Grad der Behinderung von 50 kommt eine eigene Altersrente mit früheren Altersgrenzen infrage.

Regelaltersgrenze nach Geburtsjahr

Seit dem Geburtsjahrgang 1959 steigt die Grenze in Zweimonatsschritten, davor waren es Einmonatsschritte.

GeburtsjahrRegelaltersgrenze
195866 Jahre
195966 Jahre + 2 Monate
196066 Jahre + 4 Monate
196166 Jahre + 6 Monate
196266 Jahre + 8 Monate
196366 Jahre + 10 Monate
ab 196467 Jahre

Für die Jahrgänge 1947 bis 1957 liegt die Grenze zwischen 65 Jahren und 1 Monat und 65 Jahren und 11 Monaten, jeweils einen Monat höher pro Jahrgang.

Die Tabelle gilt für Frauen und Männer gleichermaßen.

Vom Alter zum konkreten Datum

Eine Jahrgangstabelle nennt nur ein Lebensalter. Für das Rentenbeginndatum brauchen Sie zwei weitere Schritte.

  • Schritt 1: Geburtsdatum plus Altersgrenze ergibt den Tag, an dem Sie die Grenze erreichen.
  • Schritt 2: Die Rente beginnt am Ersten des darauffolgenden Monats.

Beispiel: Geburt am 15.08.1960, Grenze 66 Jahre und 4 Monate. Erreicht am 15.12.2026, Rentenbeginn am 01.01.2027.

Sonderfall: am Ersten des Monats geboren

Wer am 1. eines Monats geboren ist, erfüllt die Altersvoraussetzung bereits mit Ablauf des Vormonats.

Bei Geburt am 01.08.1960 beginnt die Rente deshalb schon am 01.12.2026, also einen Monat früher als bei Geburt am 2. August.

Ein Tag Unterschied im Geburtsdatum kann den Rentenbeginn also um einen vollen Monat verschieben.

Die wichtigsten Altersrenten im Überblick

Alle Werte beziehen sich auf den Beispieljahrgang 1965.

RentenartWartezeitFrühestensAbschlagsfrei
Regelaltersrente5 Jahre–67 Jahre
Für langjährig Versicherte35 Jahre63 Jahre67 Jahre
Für besonders langjährig Versicherte45 Jahre–65 Jahre
Für schwerbehinderte Menschen35 Jahre, GdB ab 5062 Jahre65 Jahre

Regelaltersrente

Die Standardvariante mit einer allgemeinen Wartezeit von fünf Jahren, also 60 anrechenbaren Kalendermonaten.

Diese müssen weder zusammenhängen noch direkt vor dem Rentenbeginn liegen.

Altersrente für langjährig Versicherte

Bei 35 Versicherungsjahren ist ein Start ab 63 möglich, allerdings dauerhaft mit Abschlag.

Das ist die Rente, die umgangssprachlich oft als „Rente mit 63" bezeichnet wird.

Altersrente für besonders langjährig Versicherte

Bei 45 Beitragsjahren ist ein abschlagsfreier Start vor der Regelaltersgrenze möglich.

Auch diese Altersgrenze steigt jahrgangsweise an und liegt ab Jahrgang 1964 bei 65 Jahren.

Wichtig: Diese Rente lässt sich nicht zusätzlich vorziehen. Entweder Sie erreichen die Grenze, oder Sie nutzen eine andere Rentenart.

Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Vorausgesetzt werden 35 Versicherungsjahre und ein anerkannter Grad der Behinderung von mindestens 50 bei Rentenbeginn.

Der abschlagsfreie Start liegt ab Jahrgang 1964 bei 65 Jahren, drei Jahre früher ist er mit Abschlag möglich.

Rentenabschläge bei vorzeitigem Beginn

Pro Monat des vorgezogenen Bezugs werden 0,3 Prozent abgezogen, und der Abzug bleibt dauerhaft bestehen.

Der Abschlag entfällt nicht, wenn Sie später die Regelaltersgrenze erreichen. Er gilt für die gesamte Rentenlaufzeit.

Vorgezogen umAbschlag
12 Monate3,6 %
24 Monate7,2 %
36 Monate10,8 %
48 Monate14,4 %

Beispiel Jahrgang 1965 mit 35 Versicherungsjahren: Start mit 63 statt 67 bedeutet 48 Monate früher und damit 14,4 Prozent dauerhaften Abschlag.

Bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen beträgt der maximale Abschlag 10,8 Prozent, weil höchstens drei Jahre vorgezogen werden kann.

„Früher in Rente" und „abschlagsfrei in Rente" sind zwei verschiedene Dinge. Nur die Rente für besonders langjährig Versicherte verbindet beides.

Rentenbeginn, Anspruch und Auszahlung

Diese vier Zeitpunkte werden regelmäßig verwechselt, obwohl sie auseinanderfallen.

  • Erreichen der Altersgrenze: Ihr Geburtstag im maßgeblichen Monat.
  • Anspruch: besteht, wenn zusätzlich die Wartezeit erfüllt ist.
  • Rentenbeginn: in der Regel der Erste des Folgemonats.
  • Auszahlung: erfolgt erst nach Antrag und Bearbeitung.

Die Rente wird nicht automatisch ausgezahlt, sondern muss bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden.

Wann Sie den Rentenantrag stellen sollten

Empfohlen wird, den Antrag rund drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn zu stellen, da die Bearbeitung Zeit benötigt.

Bei einem Rentenbeginn am 01.04.2032 wäre das also etwa Anfang Januar 2032.

Planen Sie eher mehr Vorlauf ein, wenn Unterlagen fehlen oder Versicherungszeiten noch geklärt werden müssen. Eine Kontenklärung im Vorfeld erspart später Verzögerungen.

Rechenbeispiele

  • Geburt 15.03.1965, 5 Versicherungsjahre. Regelaltersgrenze 67, erreicht am 15.03.2032, Rentenbeginn 01.04.2032.
  • Geburt 15.03.1965, 35 Versicherungsjahre. Frühester Start mit 63 am 15.03.2028, Rentenbeginn 01.04.2028, Abschlag 14,4 Prozent.
  • Geburt 15.03.1965, 45 Versicherungsjahre. Abschlagsfrei mit 65 am 15.03.2030, Rentenbeginn 01.04.2030.
  • Geburt 15.03.1965, 35 Jahre und GdB 50. Abschlagsfrei mit 65 zum 01.04.2030, frühester Start mit 62 zum 01.04.2027 mit 10,8 Prozent Abschlag.
  • Geburt 01.03.1965. Alle genannten Termine verschieben sich um einen Monat nach vorn, weil die Altersgrenze mit Ablauf des Vormonats erreicht wird.

Häufige Fehler

  • Den Geburtstag als Rentenbeginn annehmen. Die Rente startet meist am Ersten des Folgemonats.
  • Nur mit dem Geburtsjahr rechnen. Für das konkrete Datum zählt der Tag.
  • „Rente mit 63" als abschlagsfrei verstehen. Bei 35 Versicherungsjahren fällt ein dauerhafter Abschlag an.
  • 35 und 45 Jahre verwechseln. Es sind zwei verschiedene Rentenarten mit unterschiedlichen Folgen.
  • Wartezeit mit Beitragsjahren gleichsetzen. Welche Zeiten angerechnet werden, ist gesetzlich geregelt und nicht immer offensichtlich.
  • Den Antrag zu spät stellen. Ohne Antrag fließt keine Zahlung, auch wenn der Anspruch besteht.
  • Alle Alterssicherungssysteme gleichsetzen. Für Beamte, Versorgungswerke und Betriebsrenten gelten eigene Altersgrenzen.

Rechtliche Einordnung

Dieser Rechner führt eine Datumsrechnung auf Basis der gesetzlichen Altersgrenzen durch. Er prüft nicht Ihre tatsächlichen Versicherungszeiten und trifft keine Entscheidung über Ihren Anspruch.

Ob die Wartezeit erfüllt ist, ergibt sich aus Ihrem Versicherungsverlauf. Maßgeblich sind Ihre Renteninformation, eine Kontenklärung und die Auskunft der Deutschen Rentenversicherung.

Für Sonderfälle wie Vertrauensschutzregelungen, Bergbaubeschäftigte oder Teilrenten gelten eigene Vorschriften, die dieser Rechner nicht abbildet.

Den amtlichen Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner stellt die Deutsche Rentenversicherung kostenlos zur Verfügung. Diese Seite ist keine Renten- oder Rechtsberatung.

Hinweis zur Rechtslage: Der Koalitionsausschuss hat am 2. Juli 2026 beschlossen, die Empfehlungen der Alterssicherungskommission grundsätzlich zu übernehmen; die Gesetzgebung läuft, eine Verabschiedung wird für Ende 2026 angestrebt. Für rentennahe Jahrgänge ändert sich dadurch vorerst nichts an der bestehenden Tabelle, spätere Jahrgänge sollten die Entwicklung im Blick behalten. Prüfen Sie den aktuellen Stand, bevor Sie langfristig planen.

Verwandte Berechnungen

Für den Abstand bis zum Rentenbeginn nutzen Sie den Datumsrechner Differenz.

Für Ihr genaues Alter zu einem Stichtag eignet sich der Altersrechner.

Fazit

Ihr Rentenbeginn ergibt sich in drei Schritten: Altersgrenze nach Jahrgang bestimmen, auf das Geburtsdatum rechnen, auf den Ersten des Folgemonats setzen.

Ob eine frühere Rente infrage kommt, hängt an Ihren Versicherungsjahren und gegebenenfalls einer Schwerbehinderung.

Der Rechner oben liefert die Termine. Die verbindliche Auskunft über Ihren Anspruch bekommen Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.

Häufig gestellte Fragen

Wann kann ich in Rente gehen?
Das hängt von Jahrgang, Versicherungsjahren und Rentenart ab, der Rechner oben zeigt Ihre Termine.
Wie berechne ich meinen Rentenbeginn?
Geburtsdatum plus Altersgrenze, die Rente beginnt am Ersten des Folgemonats.
Für welchen Jahrgang gilt die Rente mit 67?
Für alle ab Geburtsjahrgang 1964.
Wann beginnt meine Regelaltersrente?
Am Ersten des Monats nach Erreichen Ihrer Regelaltersgrenze, bei mindestens fünf Versicherungsjahren.
Kann ich mit 63 in Rente gehen?
Mit 35 Versicherungsjahren ja, allerdings mit dauerhaftem Abschlag.
Was bedeutet Rente mit 45 Versicherungsjahren?
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, ab Jahrgang 1964 abschlagsfrei mit 65.
Wie hoch ist der Abschlag bei vorzeitiger Rente?
0,3 Prozent pro vorgezogenem Monat, dauerhaft.
Beginnt die Rente am Geburtstag?
Nein, in der Regel am Ersten des Folgemonats.
Warum verschiebt sich mein Rentenbeginn bei Geburt am Monatsersten?
Weil die Altersgrenze dann schon mit Ablauf des Vormonats erreicht ist.
Wann muss ich den Rentenantrag stellen?
Empfohlen sind etwa drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn.
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