Kurzantwort
Ihr Rentenbeginn hängt von zwei Dingen ab: Ihrem Geburtsdatum und der Rentenart, die für Sie infrage kommt.
Die Regelaltersgrenze steigt seit 2012 schrittweise von 65 auf 67 Jahre. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 gilt einheitlich 67, für die Jahrgänge 1947 bis 1963 erfolgt die Anhebung stufenweise.
Die Rente beginnt dann in aller Regel am Ersten des Folgemonats, nicht am Geburtstag selbst.
Beispiel: Geburt am 15.03.1965, Regelaltersgrenze 67. Die Altersgrenze ist am 15.03.2032 erreicht, die Rente beginnt am 01.04.2032.
Welche Eingaben der Rechner braucht
- Geburtsdatum: entscheidend ist der genaue Tag, nicht nur das Jahr. Daraus ergibt sich der Monat des Rentenbeginns.
- Versicherungsjahre: 5 Jahre sind die allgemeine Wartezeit für die Regelaltersrente, 35 und 45 Jahre eröffnen zusätzliche Rentenarten.
- Schwerbehinderung: ab einem Grad der Behinderung von 50 kommt eine eigene Altersrente mit früheren Altersgrenzen infrage.
Regelaltersgrenze nach Geburtsjahr
Seit dem Geburtsjahrgang 1959 steigt die Grenze in Zweimonatsschritten, davor waren es Einmonatsschritte.
| Geburtsjahr | Regelaltersgrenze |
|---|---|
| 1958 | 66 Jahre |
| 1959 | 66 Jahre + 2 Monate |
| 1960 | 66 Jahre + 4 Monate |
| 1961 | 66 Jahre + 6 Monate |
| 1962 | 66 Jahre + 8 Monate |
| 1963 | 66 Jahre + 10 Monate |
| ab 1964 | 67 Jahre |
Für die Jahrgänge 1947 bis 1957 liegt die Grenze zwischen 65 Jahren und 1 Monat und 65 Jahren und 11 Monaten, jeweils einen Monat höher pro Jahrgang.
Die Tabelle gilt für Frauen und Männer gleichermaßen.
Vom Alter zum konkreten Datum
Eine Jahrgangstabelle nennt nur ein Lebensalter. Für das Rentenbeginndatum brauchen Sie zwei weitere Schritte.
- Schritt 1: Geburtsdatum plus Altersgrenze ergibt den Tag, an dem Sie die Grenze erreichen.
- Schritt 2: Die Rente beginnt am Ersten des darauffolgenden Monats.
Beispiel: Geburt am 15.08.1960, Grenze 66 Jahre und 4 Monate. Erreicht am 15.12.2026, Rentenbeginn am 01.01.2027.
Sonderfall: am Ersten des Monats geboren
Wer am 1. eines Monats geboren ist, erfüllt die Altersvoraussetzung bereits mit Ablauf des Vormonats.
Bei Geburt am 01.08.1960 beginnt die Rente deshalb schon am 01.12.2026, also einen Monat früher als bei Geburt am 2. August.
Ein Tag Unterschied im Geburtsdatum kann den Rentenbeginn also um einen vollen Monat verschieben.
Die wichtigsten Altersrenten im Überblick
Alle Werte beziehen sich auf den Beispieljahrgang 1965.
| Rentenart | Wartezeit | Frühestens | Abschlagsfrei |
|---|---|---|---|
| Regelaltersrente | 5 Jahre | – | 67 Jahre |
| Für langjährig Versicherte | 35 Jahre | 63 Jahre | 67 Jahre |
| Für besonders langjährig Versicherte | 45 Jahre | – | 65 Jahre |
| Für schwerbehinderte Menschen | 35 Jahre, GdB ab 50 | 62 Jahre | 65 Jahre |
Regelaltersrente
Die Standardvariante mit einer allgemeinen Wartezeit von fünf Jahren, also 60 anrechenbaren Kalendermonaten.
Diese müssen weder zusammenhängen noch direkt vor dem Rentenbeginn liegen.
Altersrente für langjährig Versicherte
Bei 35 Versicherungsjahren ist ein Start ab 63 möglich, allerdings dauerhaft mit Abschlag.
Das ist die Rente, die umgangssprachlich oft als „Rente mit 63" bezeichnet wird.
Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Bei 45 Beitragsjahren ist ein abschlagsfreier Start vor der Regelaltersgrenze möglich.
Auch diese Altersgrenze steigt jahrgangsweise an und liegt ab Jahrgang 1964 bei 65 Jahren.
Wichtig: Diese Rente lässt sich nicht zusätzlich vorziehen. Entweder Sie erreichen die Grenze, oder Sie nutzen eine andere Rentenart.
Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Vorausgesetzt werden 35 Versicherungsjahre und ein anerkannter Grad der Behinderung von mindestens 50 bei Rentenbeginn.
Der abschlagsfreie Start liegt ab Jahrgang 1964 bei 65 Jahren, drei Jahre früher ist er mit Abschlag möglich.
Rentenabschläge bei vorzeitigem Beginn
Pro Monat des vorgezogenen Bezugs werden 0,3 Prozent abgezogen, und der Abzug bleibt dauerhaft bestehen.
Der Abschlag entfällt nicht, wenn Sie später die Regelaltersgrenze erreichen. Er gilt für die gesamte Rentenlaufzeit.
| Vorgezogen um | Abschlag |
|---|---|
| 12 Monate | 3,6 % |
| 24 Monate | 7,2 % |
| 36 Monate | 10,8 % |
| 48 Monate | 14,4 % |
Beispiel Jahrgang 1965 mit 35 Versicherungsjahren: Start mit 63 statt 67 bedeutet 48 Monate früher und damit 14,4 Prozent dauerhaften Abschlag.
Bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen beträgt der maximale Abschlag 10,8 Prozent, weil höchstens drei Jahre vorgezogen werden kann.
„Früher in Rente" und „abschlagsfrei in Rente" sind zwei verschiedene Dinge. Nur die Rente für besonders langjährig Versicherte verbindet beides.
Rentenbeginn, Anspruch und Auszahlung
Diese vier Zeitpunkte werden regelmäßig verwechselt, obwohl sie auseinanderfallen.
- Erreichen der Altersgrenze: Ihr Geburtstag im maßgeblichen Monat.
- Anspruch: besteht, wenn zusätzlich die Wartezeit erfüllt ist.
- Rentenbeginn: in der Regel der Erste des Folgemonats.
- Auszahlung: erfolgt erst nach Antrag und Bearbeitung.
Die Rente wird nicht automatisch ausgezahlt, sondern muss bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden.
Wann Sie den Rentenantrag stellen sollten
Empfohlen wird, den Antrag rund drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn zu stellen, da die Bearbeitung Zeit benötigt.
Bei einem Rentenbeginn am 01.04.2032 wäre das also etwa Anfang Januar 2032.
Planen Sie eher mehr Vorlauf ein, wenn Unterlagen fehlen oder Versicherungszeiten noch geklärt werden müssen. Eine Kontenklärung im Vorfeld erspart später Verzögerungen.
Rechenbeispiele
- Geburt 15.03.1965, 5 Versicherungsjahre. Regelaltersgrenze 67, erreicht am 15.03.2032, Rentenbeginn 01.04.2032.
- Geburt 15.03.1965, 35 Versicherungsjahre. Frühester Start mit 63 am 15.03.2028, Rentenbeginn 01.04.2028, Abschlag 14,4 Prozent.
- Geburt 15.03.1965, 45 Versicherungsjahre. Abschlagsfrei mit 65 am 15.03.2030, Rentenbeginn 01.04.2030.
- Geburt 15.03.1965, 35 Jahre und GdB 50. Abschlagsfrei mit 65 zum 01.04.2030, frühester Start mit 62 zum 01.04.2027 mit 10,8 Prozent Abschlag.
- Geburt 01.03.1965. Alle genannten Termine verschieben sich um einen Monat nach vorn, weil die Altersgrenze mit Ablauf des Vormonats erreicht wird.
Häufige Fehler
- Den Geburtstag als Rentenbeginn annehmen. Die Rente startet meist am Ersten des Folgemonats.
- Nur mit dem Geburtsjahr rechnen. Für das konkrete Datum zählt der Tag.
- „Rente mit 63" als abschlagsfrei verstehen. Bei 35 Versicherungsjahren fällt ein dauerhafter Abschlag an.
- 35 und 45 Jahre verwechseln. Es sind zwei verschiedene Rentenarten mit unterschiedlichen Folgen.
- Wartezeit mit Beitragsjahren gleichsetzen. Welche Zeiten angerechnet werden, ist gesetzlich geregelt und nicht immer offensichtlich.
- Den Antrag zu spät stellen. Ohne Antrag fließt keine Zahlung, auch wenn der Anspruch besteht.
- Alle Alterssicherungssysteme gleichsetzen. Für Beamte, Versorgungswerke und Betriebsrenten gelten eigene Altersgrenzen.
Rechtliche Einordnung
Dieser Rechner führt eine Datumsrechnung auf Basis der gesetzlichen Altersgrenzen durch. Er prüft nicht Ihre tatsächlichen Versicherungszeiten und trifft keine Entscheidung über Ihren Anspruch.
Ob die Wartezeit erfüllt ist, ergibt sich aus Ihrem Versicherungsverlauf. Maßgeblich sind Ihre Renteninformation, eine Kontenklärung und die Auskunft der Deutschen Rentenversicherung.
Für Sonderfälle wie Vertrauensschutzregelungen, Bergbaubeschäftigte oder Teilrenten gelten eigene Vorschriften, die dieser Rechner nicht abbildet.
Den amtlichen Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner stellt die Deutsche Rentenversicherung kostenlos zur Verfügung. Diese Seite ist keine Renten- oder Rechtsberatung.
Hinweis zur Rechtslage: Der Koalitionsausschuss hat am 2. Juli 2026 beschlossen, die Empfehlungen der Alterssicherungskommission grundsätzlich zu übernehmen; die Gesetzgebung läuft, eine Verabschiedung wird für Ende 2026 angestrebt. Für rentennahe Jahrgänge ändert sich dadurch vorerst nichts an der bestehenden Tabelle, spätere Jahrgänge sollten die Entwicklung im Blick behalten. Prüfen Sie den aktuellen Stand, bevor Sie langfristig planen.
Verwandte Berechnungen
Für den Abstand bis zum Rentenbeginn nutzen Sie den Datumsrechner Differenz.
Für Ihr genaues Alter zu einem Stichtag eignet sich der Altersrechner.
Fazit
Ihr Rentenbeginn ergibt sich in drei Schritten: Altersgrenze nach Jahrgang bestimmen, auf das Geburtsdatum rechnen, auf den Ersten des Folgemonats setzen.
Ob eine frühere Rente infrage kommt, hängt an Ihren Versicherungsjahren und gegebenenfalls einer Schwerbehinderung.
Der Rechner oben liefert die Termine. Die verbindliche Auskunft über Ihren Anspruch bekommen Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.