Elternzeit

Tragen Sie das Geburtsdatum Ihres Kindes ein, und Sie sehen Beginn, Ende und Restanspruch Ihrer Elternzeit als Kalenderdaten.

Der Rechner führt eine Datumsrechnung nach den gängigen Regeln durch. Ihren individuellen Anspruch klären Sie mit Ihrem Arbeitgeber oder einer Beratungsstelle.

Monate
Monate

Ergebnisse der Elternzeitberechnung

Berechneter Elternzeit-Zeitraum11.08.2026 – 10.08.2027Endet am Tag vor dem Kalendertag
Spätester Eingang der Anmeldung23.06.2026Frist: 7 Wochen vor Beginn
Restanspruch24 Monatevon insgesamt 36 Monaten
Ende 3. Lebensjahr14.06.2029Tag vor 3. Geburtstag
Letzter möglicher Tag14.06.2034Tag vor 8. Geburtstag
Hinweis für Mütter: Nachgeburtlicher Mutterschutz bis zum 10.08.2026 (8 Wochen). Die Elternzeit schließt regulär ab dem 11.08.2026 an.

Kurzantwort

Jedem Elternteil stehen pro Kind bis zu drei Jahre Elternzeit zu.

Der Zeitraum bis zum dritten Geburtstag endet rechnerisch am Tag vor dem Geburtstag, weil dort das dritte Lebensjahr vollendet ist.

Beispiel: Bei einer Geburt am 15.06.2026 läuft dieser Zeitraum bis zum 14.06.2029.

Welche Eingaben der Rechner braucht

  • Geburtsdatum des Kindes: der Bezugspunkt für alle Fristen und Zeiträume. Vor der Geburt können Sie mit dem errechneten Termin planen.
  • Elternteil: für Mütter wird die nachgeburtliche Mutterschutzfrist berücksichtigt, für den zweiten Elternteil nicht.
  • Gewünschter Beginn und Dauer: daraus ergeben sich Enddatum und Anmeldefrist.
  • Bereits genutzte Elternzeit: nötig für die Berechnung des Restanspruchs.

Wann die Elternzeit beginnt

Für den zweiten Elternteil, in der Praxis meist der Vater, kann die Elternzeit ab dem Tag der Geburt beginnen.

Für die Mutter wird die nachgeburtliche Mutterschutzfrist auf die Elternzeit angerechnet. Praktisch beginnt der frei planbare Teil also erst danach.

Diese Frist beträgt in der Regel acht Wochen nach der Geburt, bei Früh- und Mehrlingsgeburten länger.

Beispiel: Geburt am 15.06.2026, Mutterschutz bis zum 10.08.2026. Die Elternzeit der Mutter läuft ab dem 11.08.2026 weiter.

Sie können den Beginn aber auch frei später legen, etwa erst zum zweiten Geburtstag.

Wann die Elternzeit endet

Das Enddatum ergibt sich aus Beginn plus Dauer, gerechnet in Kalendermonaten.

12 Monate ab dem 11.08.2026 enden am 10.08.2027, nicht am 11.08.

Gleiches gilt für den Gesamtzeitraum: Das dritte Lebensjahr ist am Tag vor dem dritten Geburtstag vollendet.

GeburtsdatumEnde des 3. LebensjahresLetzter möglicher Tag
15.06.202614.06.202914.06.2034
01.01.202631.12.202831.12.2033
29.02.202828.02.203128.02.2036

Der letzte Tag der dritten Spalte ist jeweils der Tag vor dem achten Geburtstag.

Bei einem Kind mit Geburtstag am 29. Februar fällt das Ende in Nicht-Schaltjahren auf den 28. Februar.

Die Dauer richtig berechnen

Elternzeit wird in Kalendermonaten gerechnet, nicht in 30-Tage-Blöcken.

6 Monate ab dem 01.03.2027 enden am 31.08.2027, ab dem 15.03.2027 dagegen am 14.09.2027.

Ein Sonderfall entsteht am Monatsende: Beginnt die Elternzeit am 31.08., endet ein Monat am 30.09., weil der September keinen 31. hat.

Elternzeit bis zum dritten Geburtstag

In den ersten drei Lebensjahren können Sie Ihre Elternzeit grundsätzlich frei einteilen, solange Sie die Anmeldefrist einhalten.

Dieser Zeitraum ist der Regelfall und umfasst die vollen 36 Monate.

Elternzeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag

Bei Geburten ab Juli 2015 lassen sich bis zu 24 der 36 Monate in den Zeitraum ab dem dritten Geburtstag bis zum Tag vor dem achten Geburtstag verschieben.

Beispiel: Wer nach der Geburt 12 Monate nimmt, kann die verbleibenden 24 Monate für die Zeit bis zum 14.06.2034 aufheben.

Ein beliebter Anwendungsfall ist die Einschulung.

Für diesen Zeitraum gilt eine längere Anmeldefrist, und der Arbeitgeber kann einen dritten Zeitabschnitt unter bestimmten Voraussetzungen ablehnen. Klären Sie das vor der Planung.

Elternzeit in Zeitabschnitte aufteilen

Jeder Elternteil kann die Elternzeit auf bis zu drei Zeitabschnitte verteilen. Mehr Abschnitte sind nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich.

Die drei Abschnitte beziehen sich auf den gesamten Anspruch, also auf die Zeit vor und nach dem dritten Geburtstag zusammen.

Beispiel einer Aufteilung: 12 Monate ab Geburt, 6 Monate ab dem zweiten Geburtstag, 18 Monate ab dem fünften Geburtstag. Damit sind alle drei Abschnitte verbraucht.

Wichtig: Für jeden Abschnitt gilt die Anmeldefrist erneut.

Restliche Elternzeit berechnen

Der Restanspruch ergibt sich aus 36 Monaten abzüglich der bereits genutzten Zeit.

Beispiel: 12 Monate direkt nach der Geburt genommen, danach 6 Monate ab dem zweiten Geburtstag. Verbraucht sind 18 Monate, 18 Monate bleiben übrig.

Prüfen Sie zusätzlich zwei Dinge: Wie viele Zeitabschnitte haben Sie schon genutzt, und wie viele Monate lassen sich noch in den Zeitraum nach dem dritten Geburtstag übertragen?

Anmeldefristen berechnen

Elternzeit melden Sie beim Arbeitgeber an, nicht bei einer Behörde. Es gelten zwei Fristen.

  • 7 Wochen (49 Tage) vor Beginn, wenn die Elternzeit vor dem dritten Geburtstag beginnt.
  • 13 Wochen (91 Tage) vor Beginn, wenn sie im Zeitraum ab dem dritten Geburtstag bis zum Tag vor dem achten Geburtstag beginnt.
Gewünschter BeginnFristSpätester Eingang
15.06.20267 Wochen27.04.2026
11.08.20267 Wochen23.06.2026
15.06.202913 Wochen16.03.2029

Die zweite Zeile zeigt den typischen Fall für Mütter: Bei einer Geburt am 15.06.2026 fällt die Frist auf den 23.06.2026, also in die erste Woche nach der Geburt.

Wer den Anschluss an den Mutterschutz plant, sollte die Anmeldung deshalb direkt nach der Geburt erledigen.

Seit Mai 2025 genügt die Textform, eine E-Mail reicht also aus. Lassen Sie sich den Zugang trotzdem bestätigen.

Der Bindungszeitraum

Mit der Anmeldung legen Sie verbindlich fest, wie Sie die Elternzeit in den ersten zwei Jahren ab Beginn einteilen.

Innerhalb dieses Zeitraums sind spätere Änderungen grundsätzlich nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich.

Planen Sie diese zwei Jahre deshalb sorgfältig, bevor Sie die Anmeldung abschicken.

Elternzeit, Elterngeld und Mutterschutz

Die drei Begriffe werden ständig vermischt, betreffen aber verschiedene Dinge.

  • Elternzeit ist die unbezahlte Freistellung vom Job, geregelt gegenüber dem Arbeitgeber.
  • Elterngeld ist die Geldleistung, beantragt bei der Elterngeldstelle. Es wird für Lebensmonate des Kindes gezahlt, nicht für Kalendermonate.
  • Mutterschutz ist die Schutzfrist rund um die Geburt, mit eigener Zahlung und eigenen Regeln.

Diese Unterscheidung ist bei der Terminplanung entscheidend: Ein Elterngeld-Lebensmonat vom 15.06. bis 14.07. deckt sich nicht mit dem Kalendermonat Juni.

Häufige Fehler

  • Das Ende auf den Geburtstag legen. Der letzte Tag ist der Tag davor.
  • Monate pauschal mit 30 Tagen rechnen. Elternzeit läuft nach Kalendermonaten.
  • Als Mutter zu spät anmelden. Die 7-Wochen-Frist fällt meist in die erste Woche nach der Geburt.
  • Die Frist nur einmal beachten. Jeder neue Zeitabschnitt braucht eine eigene rechtzeitige Anmeldung.
  • Elternzeit und Elterngeld gleichsetzen. Zwei getrennte Anträge bei zwei verschiedenen Stellen.
  • Den Bindungszeitraum übersehen. Die ersten zwei Jahre ab Beginn sind verbindlich geplant.
  • Mit dem errechneten Geburtstermin weiterrechnen. Nach der Geburt zählt das tatsächliche Geburtsdatum.

Rechtliche Einordnung

Dieser Rechner führt eine Kalenderrechnung auf Grundlage der üblichen Regeln durch. Er prüft nicht, ob Sie im Einzelfall anspruchsberechtigt sind.

Grundlage sind die Vorschriften des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes. Für verbindliche und aktuelle Informationen sind das Familienportal des Bundes und der Gesetzestext selbst die maßgeblichen Quellen.

Sonderfälle wie Zwillinge und Mehrlinge, Adoptiv- und Pflegekinder, Früh- oder Totgeburten sowie Teilzeit während der Elternzeit folgen eigenen Regeln, die dieser Rechner nicht abbildet.

Bei Unsicherheiten sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber, Ihrer Elterngeldstelle oder einer Beratungsstelle. Diese Seite ist keine Rechtsberatung.

Verwandte Berechnungen

Für den Mutterschutz und die SSW nutzen Sie den Schwangerschaftsrechner.

Für einzelne Fristen ab einem Datum hilft der Fristenrechner oder der Datumsrechner minus Tage.

Fazit

Alle Elternzeit-Daten hängen am Geburtsdatum des Kindes.

Drei Punkte entscheiden über die Planung: das Ende am Tag vor dem Geburtstag, die Anmeldefrist von 7 oder 13 Wochen und der zweijährige Bindungszeitraum.

Der Rechner oben liefert die Kalenderdaten. Die Anmeldung selbst und die Prüfung Ihres Anspruchs laufen über Ihren Arbeitgeber.

Häufig gestellte Fragen

Wie lange kann ich Elternzeit nehmen?
Bis zu drei Jahre pro Kind und Elternteil.
Wann beginnt die Elternzeit?
Für den zweiten Elternteil ab der Geburt, für die Mutter wird die Mutterschutzfrist angerechnet.
Wann endet die Elternzeit?
Am Tag vor dem dritten Geburtstag, sofern Sie den vollen Zeitraum nutzen.
Wie berechne ich das Ende?
Beginn plus Dauer in Kalendermonaten, das Ende fällt auf den Tag vor dem entsprechenden Kalendertag.
Wie lange vorher muss ich Elternzeit anmelden?
7 Wochen vor dem dritten Geburtstag, 13 Wochen im Zeitraum danach.
Was ist der Unterschied zwischen Elternzeit und Elterngeld?
Elternzeit ist die Freistellung beim Arbeitgeber, Elterngeld die Geldleistung von der Elterngeldstelle.
Kann ich Elternzeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag nehmen?
Ja, bis zu 24 Monate lassen sich in diesen Zeitraum verschieben.
Kann ich die Elternzeit aufteilen?
Ja, auf bis zu drei Zeitabschnitte, weitere nur mit Zustimmung des Arbeitgebers.
Wie viel Elternzeit habe ich noch übrig?
36 Monate minus die bereits genutzte Zeit, zusätzlich zählen die verbrauchten Zeitabschnitte.
Gilt die Frist bei jedem Abschnitt neu?
Ja, jeder neue Zeitabschnitt muss fristgerecht angemeldet werden.
Spezialisierte Rechner

Weitere nützliche Datumsrechner

Entdecken Sie spezialisierte Rechner für verwandte Fragestellungen rund um Kalender, Fristen und Zeiträume.